Freistellungsauftrag

Ein vom Sparer der Bank oder Sparkasse erteilter Auftrag, ihn im Rahmen der zulässigen Grenzen von der direkten Abführung der Kapitalertragsteuer durch das Kreditinstitut an das Finanzamt freizustellen. Nur wenn der Bank ein solcher formeller Auftrag vorliegt, ist sie berechtigt, dem Kunden den vollen Betrag seiner Zins- oder Dividendeneinkünfte zu überweisen. Wird ein solcher Auftrag nicht erteilt oder der zulässige Betrag überschritten, kann der Empfänger von Zinszahlungen die im Quellenabzug vorab gezahlten Steuern erst später im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

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