Ein Orderpapier ist ein auf den Namen eines bestimmten Berechtigten lautendes Wertpapier, zu dessen Übertragung neben Einigung und Übergabe auch eine schriftliche Übergabeerklärung (Indossament) erforderlich ist. (vgl. Inhaberpapier)
Orderpapiere werden durch Übergabe der indossierten Urkunde übertragen. Beispiele für diese Papiere sind Namensaktien, Konnossemente, Wechsel und Schecks.