Vertrag über die künftige Lieferung oder Abnahme eines Finanzinstruments. Entsprechend der Art der Termingeschäftsart sind die jeweiligen Vertragsparteien berechtigt bzw. verpflichtet einen bestimmten Basiswert zu beziehen bzw. zu verkaufen. Zeitpunkt, Menge und Preis sind hierbei vorher festgelegte Größen.