Du möchtest in den Aktienhandel einsteigen? Damit du an der Börse Erfolg hast, solltest du ein Mindestmaß an Grundlagen kennen. In diesem Artikel erkläre ich der alles über die Aktie
Inhaltsverzeichnis
Die Aktie
Bei der Aktie handelt es sich um eine Urkunde, die dem Inhaber einen bestimmten Anteil am gesamten Vermögen einer Aktiengesellschaft und ein Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Der Aktionär
Durch den Besitz einer Aktie bist du Mitinhaber einer Gesellschaft und daraus resultieren für dich besondere Rechte aber auch Pflichten, in Abhängigkeit der Art der Aktien, die du besitzt.
Geld verdienen mit Aktien
Eine Aktie bietet dem Aktionär die Möglichkeit, mit von der Entwicklung eines Unternehmens zu profitieren. Sie bietet im allgemeinen zwei Arten der Ertragsquellen,
- die Dividende
- die Wertsteigerung der Aktie
Da es sich jedoch bei der Aktie um ein Risikopapier handelt, können weder Dividenede noch Wertsteigerung des Papiers garantiert werden.
Aktien lassen sich im allgemeinen wie folgt einteilen
- nach Zerlegung des Grundkapitals:
- Nennwertaktien
- Stückaktien
- Quotenaktien
- nach Übertragbarkeit:
- Namensaktien
- Inhaberakiten
- vinkulierte Namensaktien
- nach Rechten:
- Stammaktien
- Vorzagsaktien
- nach Ausgabezeitpunkt:
- junge Aktien
- alte Aktien
Nennwertaktien
Bei Nennwertaktien beträgt der Nennwert 1 Euro oder ein Vielfaches davon. Multipliziert man jetzt den Nennwert der jeweiligen Aktie mit der Zahl der ausgegebenen Aktien, so erhält man das satzungsmäßig festgelegte Grundkapital einer AG. Durch den Kauf von Aktien einer AG ist der Aktionär dann im Verhältnis der Summe seiner Anteile zum Grundkapital am Unternehmen beteiligt, d. h. beträgt das rechnerische Grundkapital 1.000.000 Euro und du als Aktionär hältst 200 Aktien zu 5 Euro, so bist du zu 1/1000 am Unternehmen beteiligt.
Stückaktien
Eine Stückaktie verbrieft dir ebenfalls das anteilige Recht am Vermögen eines Unternehmens, doch im Vergleich zu Nennewertaktien stellt eine Stückaktie einen bestimmten, in der Satzung festgelegten Anteil am Grundkapital dar. Hier wird jedoch der Anteil nicht als Geldbetrag ausgedrückt, sondern hier lauten die Aktien auf eine bestimmte Stückzahl von Aktien. Der Umfang der Rechte des Aktionärs ergibt sich aus dem Verhältnis der Stückzahl der ausgegebenen Aktien zur Menge der vom Aktionär gehaltenen Aktien.
Quotenaktien
Hierbei handelt es sich um Aktien, die die Beteiligung am Unternehmen durch eine bestimmte Quote am Reinvermögen ausdrücken. Die Quotenaufteilung richtet sich dabei nach der Anzahl der ausgegebenen Aktien.
Namensaktien
Namensaktien stellen geborene Orderpapiere dar, die neben dem Indossament auch die Eintragung des Inhabers mit Namen, Wohnort und Beruf im Aktienbuch der Gesellschaft erfordern. Dem Nachteil der schwerfälligeren Übertragung und dem höheren Verwaltungsaufwand steht der Vorteil der Ersichtlichkeit der Umschichtung in den Besitzverhältnissen der Aktionäre gegenüber.
Inhaberaktien
Der Übertrag der Aktien bei Inhaberaktien verläuft durch Einigung und Übergabe, aufgrund ihres Status als Inhaberpapier.
Vinkulierte Namensaktien
Bei vinkulierten Namensaktien ist die Übertragung an die Zustimmung der Gesellschaft verbunden. Dadurch soll verhindert werden, dass Anteile an Aktionäre verkauft werden, die der Gesellschaft für ihren Verlauf nicht als wünschenswert erscheinen. Dadurch soll möglichen Unternehmensübernahmen vorgebeugt werden.
Stammaktien
Stammaktien gewähren ihrem Inhaber alle gesetzlichen und satzungsmässigen Rechte.
Vorzugsaktien
Vorzugsaktien werden in der Regel ohne Stimmrecht ausgegeben und sind im Hinblick auf die Verteilung des Gewinns (und Aufteilung des Liquidationserlöses bei Konkurs) mit besonderen Rechten ausgestattet. Ihre Aufgabe ist vornehmlich die Beschaffung von neuen Finanzmitteln ohne Verschiebung des Stimmrechtsverhältnisses.
Junge Aktien
Sind von einer AG im Rahmen einer Grundkapitelerhöhung ausgegebene Aktien, welche zunächst den Altaktionären zu besonderen Konditionen angeboten werden. Damit soll den Altaktionären ermöglicht werden, ihren alten Anteil an der AG halten zu können .Mit Abschluss der kommenden Hauptversammlung werden junge Aktien voll dividendenberechtigt. Mit dieser Dividendenberechtigung entfällt der Zusatz junge Aktien.
Alte Aktien
Die Aktien wo bereits vor der Ausgabe der jungen Aktien existiert haben.
Rechte des Aktionärs
Durch die Beteiligung an einer Aktiengesellschaft werden dir als Anleger verschiedene Rechte, in Abhängigkeit der von dir gehaltenen Aktien, eingeräumt. Deine spezifischen Rechte ergeben sich also aus der Beteiligung an der Gesellschaft, der Satzung des Unternehmens und aus dem Aktiengesetz. Einige dieser Rechte sind:
Anspruch auf Dividende
In Abhängigkeit vom Bilanzgewinn kann es zu einer jährlichen Gewinnausschüttung für eine Aktie, der sogenannten Dividende kommen. Die Höhe des ausgeschütteten Gewinns eines Aktionärs richtet sich nach seinem Anteil am Gesellschaftskapital.
Bezugsrecht
Bei einer Kapitalerhöhung einer Gesellschaft werden eine bestimmte Menge neuer (junger) Aktien ausgegeben, um Mittel zur Finanzierung zum Ausbau und der Erweiterung des Unternhemens zu erhalten. Um einer Benachteiligung der “Altaktionäre” vorzubeugen, haben diese das Recht, bei einer Kapitalerhöhung, den Teil neuer Aktien zu beziehen, die seinem Anteil am bisherigen Grundkapital entspricht. Die mögliche Benachteiligung ergibt sich u. a. durch die Reduzierung des Stimmrechtsanteils des Aktionär. Hält der Aktionär z. B. 100 Aktien eines Unternehmens, das neue Aktien im Verhältnis 2:1 ausgibt (auf zwei alte Aktien kommt eine neue Aktie), so reduziert sich sein Stimmrechtsanteil dadurch um zirka 1/3. Aus diesem Grund hat der Aktionär jetzt das Recht, 50 neue Aktien zu beziehen.
Ein weitere Aufgabe des Bezugsrechts ist aber auch der Schutz vor einem Vermögensverlust, der durch die Ausgabe neuer Aktien entstehen kann. Durch die Ausgabe weiterer Aktien zu einem niedrigeren Preis als die alten Aktien bildet sich insgesamt eine Mittelkurs, der unter dem Kurs der alten Aktien aber über dem Neuemissionspreis liegt. Um diesen Verlust durch den Kursfall auszugleichen, erhält der Altaktionär das Bezugsrecht, um die Verluste durch die Gewinne zu kompensieren, die er bei dem Kauf junger Aktien (und des Kursanstiegs auf den Mittelwert) erzielt.
In der Regel wird für die Ausübung des Bezugsrechts eine Frist von zwei Wochen eingeräumt. Innerhalb dieses Zeitraums ist das Bezugsrecht auch an der Börse handelbar.
Stimmrecht
Das Stimmrecht räumt dem Aktionär eine Beteiligung an den Beschlüssen der Hauptversammlung ein. Stimmberechtigte Aktien werden als Stammaktien bezeichnet, stimmrechtslose Aktien (bis auf Ausnahmen) hingegen als Vorzugsaktien. Als Ausgleich für ihre beschränktes Stimmrecht erhalten die Inhaber von Vorzugsaktien im allgemeinen ein etwas höhere Dividende.
Auskunftsrecht
Hierbei handelt es sich um das Recht auf Auskunft über rechtliche und geschäftliche Vorgänge der Gesellschaft in der Hauptversammlung. Der Vorstand ist den Aktionären gegenüber rechenschaftspflichtig, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Ein Auskunftsverweigerungsrecht wird lediglich bei z. B. Betriebsgeheimnissen eingeräumt.