Aktien unterscheiden sich nach zwei grundlegenden Formen:
- Übertragbarkeit:
- Inhaberaktien
- Namensaktien
- Gewährung von Rechten:
- Stammaktien
- Vorzugsaktien
Übertragbarkeit: Sie bestimmt, ob die Aktie übertragbar ist oder ob sie ggf. nur eingeschränkt handelbar ist.
Gewährung von Rechten: Die Aktien einer Gesellschaft müssen nicht immer gleichgestellt sein. Sie können verschiedene Rechte verbriefen und sich z. B. in der Höhe der Dividendenzahlung unterscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Inhaberaktien
Inhaberaktien lauten nicht auf einem bestimmten Namen, sondern auf den jeweiligen Inhaber. Bei Inhaberaktien ist der Eigentumswechsel daher ohne besondere Formalitäten möglich.
Namensaktien
Nachdem der Aktionär diese Form der Aktie gekauft hat, wird sein Name in das Aktienbuch der entsprechenden Gesellschaft eingetragen, so dass dem Unternehmen der Kreis der Aktionäre namentlich bekannt ist.
Um die Übersicht über den Aktionärskreis zu behalten, geben einige Gesellschaften „vinkulierte Namensaktien“ aus. Bei dieser (Sonder-)Form muss das Unternehmen der Übertragung auf einen neuen Aktionär zustimmen. Diese Art der Aktien wird größtenteils von Versicherungs- und Mediengesellschaften emittiert und kommt in Deutschland eher selten vor.
Stammaktien
Die Stammaktien, auch „normale“ Aktien genannt, gewähren dem Aktionär die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte, wie z. B. das Stimmrecht bei der Hauptversammlung. Mit dieser Aktienart erwirbt der Aktionär entsprechende Anteile am Unternehmen.
Vorzugsaktien
Vorzugsaktien sind, bis auf einige Ausnahmen, ohne Stimmrecht ausgestattet. Sie werden mit Vorrechten, vor allem hinsichtlich der Verteilung des Gewinnes, emittiert. Vorzugsaktien dienen hauptsächlich der Beschaffung von Eigenmitteln, ohne dass sich die Stimmrechtsverhältnisse in der Hauptversammlung verschieben. Als Ausgleich für das nicht vorhandene Stimmrecht erhält der Aktionär einer Vorzugsaktie in der Regel eine höhere Dividende.