Margins sind Sicherheitsleistungen, die für offene Positionen in Terminkontrakten hinterlegt werden müssen, deren Erfüllungsrisiko in der Zukunft liegt. Margins müssen für offene Short-Positionen in Optionen sowie für Long- und Short-Positionen in Futures und Optionen auf Futures hinterlegt werden. Das Margining umfasst das gesamte Verfahren der Bemessung, Berechnung und Abwicklung von Sicherheitsleistungen, das von der Clearingstelle abgewickelt wird.
Das Marginsystem der Eurex unterscheidet zwischen der Risk Based Margin und dem täglichen Gewinn- und Verlustausgleich (Variation Margin).
Risk Based Margin
Für den Investor ist es günstiger, nur den Betrag des möglichen Verlustrisikos, als den gesamten Kontraktgegenwert zu hinterlegen. Nur so ist es möglich, mit Terminkontrakten eine Hebelwirkung (sogenannter Leverage-Effekt) zu erzielen, d. h. mit einem bestimmten Kapitaleinsatz ein weit höheres Kontraktvolumen zu handeln, als dies mit gleichem Kapitaleinsatz am Kassamarkt möglich wäre. Abgesichert werden soll das Risiko der höchstmöglichen Glattstellungskosten eines Kontos am jeweils nächsten Börsentag unter der Annahme der ungünstigsten möglichen Preisentwicklung Worst Case Loss Annahme der im Konto enthaltenen Positionen.
Die Gesamtmargin setzt sich aus der Premium-Margin und Additional Margin zusammen. Die Premium-Margin disponiert die Prämie, die bezahlt werden muss, um sich aktuell durch den Kauf des Kontraktes aus der Verpflichtung zu lösen. Die Additional Margin deckt das Risiko, dass sich der Markt über Nacht in die entgegengesetzte Richtung der Position entwickelt.
Variation Margin
Aufgrund der größeren Schwankung und den damit verbundenen höheren Risiken von Futures und Optionen auf Futures wird für diese Produkte an der Eurex ein anderes Verfahren zur Margindisposition zugrunde gelegt. Gewinne und Verluste aus offenen Positionen, die durch Kursveränderungen entstehen, werden täglich ausgeglichen. Im Gegensatz zum Risk Based Margin können die Sicherheitsleistungen nicht in Geld oder Wertpapieren hinterlegt werden, sondern werden täglich nach Handelsschluss in bar ausgeglichen, d. h. der Inhaber einer Long-Position, die zu einem niedrigeren Preis als dem Settlementpreis des Handelstages eröffnet wurde, bekommt die Preisdifferenz gutgeschrieben, der Inhaber der entsprechenden Short-Position muss die Differenz bezahlen.
Nachdem die Variation Margin abgerechnet wurde, muss auch für diese Positionen eine Additional Margin hinterlegt werden, um dem Übernachtrisiko im ausreichenden Umfang Rechnung zu tragen.
Hinweis:
Die einzelnen Banken sind verpflichtet, von ihren Kunden Sicherheitsleistungen zu verlangen, die mindestens der Höhe der von der Eurex geforderten Margin entspricht. Um tägliche kostenträchtige Nachbesicherungen zu vermeiden, verlangen Kreditinstitute von ihren Kunden regelmäßig höhere Sicherheiten als die Eurex. Diese Praxis, die den internationalen Gepflogenheiten entspricht, ist wesentlich für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Börsenhandels.