Terminbörse: Wie genau funktionieren Terminbörsen?

Während in den Vereinigten Staaten Futuresbörsen bereits in den 70er Jahren fester Bestandteil der Finanzmärkte waren, erfolgte in Deutschland die Gründung einer Börse für den Handel von Futures und Optionen erst Anfang der 90er Jahre. Es waren im wesentlichen zwei Gründe, welche die Gründung einer Terminbörse in der Bundesrepublik nachhaltig forcierten:

  • Allmählich zunehmende Schwankungen (Volatilität) an den Finanzmärkten erforderten eine Absicherungsinstitution, über die das erhöhte Risiko – z. B. von Fonds – effektiv gemanagt werden konnte.
  • In den 80er Jahren begannen erfolgreiche europäische Konkurrenz-Terminbörsen (Schweiz, Frankreich, Großbritannien), dem Finanzplatz Deutschland verstärkt Liquidität zu entziehen, da über sie attraktivere Absicherungsstrategien betrieben werden konnten.

Im Juli 1990 war es dann jedoch soweit, die DTB (Deutsche Terminbörse) ging an den Start, um verlorenes Terrain im Futures und Optionshandel wieder gut zu machen. Herausragendes Merkmal der DTB – die übrigens mittlerweile EUREX heißt und ihren Hauptsitz in Zürich hat – war von Anfang an die konsequente Computerisierung des gesamten Handels. Der fortschrittliche Ansatz zahlt sich bis jetzt aus: Die EUREX ist heute die größte vollelektronische Futures und Optionen-Spezialbörse der Welt.

Welche Vorteile hat die Computerbörse?

Ein Computerhandel kann natürlich nur funktionieren, wenn Futures als sogenannte standardisierte Produkte gehandelt werden, also Produkte, die einheitliche Ausstattungsmerkmale zum Beispiel hinsichtlich Laufzeit oder Kontraktwert, aufweisen. Ist dies der Fall, liegen die Vorteile einer solchen Computerbörse auf der Hand: Über sie können große Mengen an Kontrakten standortunabhängig und kostengünstig gehandelt werden. Darüber hinaus können wesentlich schneller Aufträge platziert werden und Geschäftsabschlüsse zustande kommen als über den traditionellen Parketthandel.

Wichtig für das Verständnis der EUREX ist also die Tatsache, dass es sich hierbei um eine reine Computerbörse handelt. Um effektiv am Börsenhandel teilzunehmen, ist es nicht mehr nötig, einen Standort in Frankfurt oder Zürich zu haben; man kann vielmehr mittels Computer mit gleicher Geschwindigkeit wie die „Profis“ Orders platzieren. Alles, was also zur Teilnahme am Börsenhandel benötigt wird, ist ein Anschluss an den Börsen-Zentralrechner. Dieser sammelt alle Aufträge und führt diese – als Angebot und Nachfrage – zusammen. Der Handel findet also ausschließlich über den Bildschirm statt und nicht über Parketthändler.

Der Börsenteilnehmer gibt über ein Ordereingabesystem seine Order direkt in den Zentralrechner der EUREX, in dem die Aufträge aller Börsenteilnehmer zusammengeführt und Geschäfte abgeschlossen werden. Da üblicherweise der Privatanleger aber nicht direkt Mitglied der Terminbörse ist (seinen Computer also nicht „direkt“ an den Zentralrechner der Terminbörse anschließen kann), muss sein Auftrag über eine Institution zur Börse geleitet werden, die dort Mitglied ist. Meistens handelt es sich hierbei um Bank- oder Brokerhäuser, die das Ordereingabesystem gegen Gebühren bereitstellen.

Alle Eingaben werden vom Zentralrechner sortiert und nach Preis- und Zeitpriorität ausgeführt. Die Auftragsabwicklung und Zusammenführung (Matching) von Angebot und Nachfrage an der Börse nennt man Clearing.

Was macht die Clearingstelle?

Die Clearingstelle ist die zentrale Organisations- und Verrechnungsstelle der Börse. Sie stellt sozusagen das Herzstück der Börse dar. Durch sie wird erst der Handel zwischen Verkäufern (Anbietern) und Käufern (Nachfragern) möglich, denn sie fungiert jeweils als Gegenpartei, nimmt also dem Verkäufer seinen Futurekontrakt ab und leitet ihn weiter an den Käufer. Die Clearingstelle bearbeitet alle eingehenden Aufträge und vermittelt diese zwischen Käufer und Verkäufer, die jeweils anonym bleiben. Verträge werden nicht direkt zwischen den Börsenteilnehmern abgeschlossen, sondern die Clearingstelle tritt auf beiden Seiten jeweils als Gegenpartei auf. Da die Clearingstelle überdies auch eine ständige Kontrolle über Zahlungssituation und Kreditwürdigkeit ihrer Mitglieder ausübt, erübrigt sich für den Börsenteilnehmer die Bonitätsprüfung des Kontrahenten bei Durchführung einer Börsentransaktion; dessen Bonität ist sozusagen durch die Clearingstelle garantiert. Die Clearingstelle hingegen hält selbst keine offenen Positionen, sondern tritt ausschließlich als Vermittlungsinstitution und Gegenpartei auf.

Ein Beispiel: Börsenteilnehmer Kaufmann möchte einen Kontrakt des Dax-Future zu einem Kurs von 6000 Dax-Punkten kaufen, da er die zukünftige Entwicklung positiv beurteilt. Börsenteilnehmer Verkaufmaier, ein Fondsmanager, möchte einen Dax-Future Kontrakt verkaufen, ebenfalls zum Kurs von 6000 Dax-Punkten. Er hat gerade Aktien gekauft und will sich gegen einen fallenden Gesamtmarkt absichern. Beide geben nun ihren Auftrag an die Börse. Die Clearingstelle vermerkt, dass jetzt ein Angebot und eine Nachfrage zum Kurs von 6000 eingetroffen sind und tritt nun einmal als Verkäufer, einmal als Käufer auf und führt so beide Aufträge zusammen. Hierbei bleiben beide Teilnehmer anonym, der eine weiß also nicht, an wen der Kontrakt letztendlich verkauft wurde. Beide interessiert lediglich das Zustandekommen eines Geschäftsabschlusses.

Obwohl sich die Clearingsysteme verschiedener Futuresbörsen in einigen Punkten unterscheiden können, ist das hier dargestellte Prinzip doch immer dasselbe: An der Terminbörse eingetroffene Aufträge werden immer nach Angebot und Nachfrage sortiert und schließlich zum Zwecke des Geschäftsabschlusses über eine Clearingstelle zusammengeführt.

Während in Europa die meisten Futuresbörsen vollelektronisch funktionieren, werden an amerikanischen Futuresbörsen Geschäfte noch teilweise über das Parkett abgewickelt. Die beiden wichtigsten Futuresbörsen, die Chicago Merchantile Exchange und die Chicago Board of Trade handeln einige Futureskontrakte mit diesem Verfahren. Der bekannteste noch „manuell“ gehandelte Future Kontrakt ist wohl der S&P 500 Index-Future. Allerdings sind auch hier elektronische Handelsplattformen massiv im Kommen, da die Abwicklung wesentlich zügiger, kostengünstiger und effizienter vonstatten gehen kann. Der Handel der sogenannten Mini-Kontrakte auf die wichtigsten amerikanischen Indizes (S&P, Nasdaq und Dow-Jones Index sowie einige Währungen) wird heute bereits ausschließlich elektronisch betrieben. Hierdurch lassen sich Handelszeiten natürlich auch beliebig variieren, so dass der Handel einem wesentlich umfangreicheren Publikum zugänglich wird.

Das Market-Maker System

Ein sogenanntes Market-Maker System, wie es mittlerweile an vielen Börsen zu finden ist, soll einen liquiden und kontinuierlichen Handel zu fairen Preisen für alle Marktteilnehmer ermöglichen. Die Aufgabe von Market-Maker Systemen ist es, ständig „faire“ Kauf- und Verkaufspreise zu stellen, zu denen Marktteilnehmer dann verbindlich Umsätze tätigen können. Die Rolle des Market-Makers soll wiederum mit einem Beispiel verdeutlicht werden.

Angenommen, du kaufst dir einen fabrikneuen Rolls-Royce für 150.000 Euro (wenn das überhaupt ausreicht) und willst diesen gleich wieder verkaufen. Du würdest diesen Wagen zwar sofort für 50.000 Euro wieder losbekommen, aber wohl kaum zum „fairen“ Marktpreis von etwa 150.000 Euro. Man würde also folglich vom Kauf eines solchen Wagens Abstand nehmen. Genau um dieses Phänomen zu verhindern, wurden Market-Maker Systeme konstruiert. Sie sollen praktisch jederzeit die Rücknahme eines Futurekontraktes zum fairen Marktwert garantieren. Idealerweise wären unter diesen Bedingungen dann viel mehr Menschen bereit, sich im Terminmarkt zu engagieren, und somit wiederum zur Steigerung der allgemeinen Liquidität (der Umsätze) beizutragen.

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