Ausgabeaufschlag

Wenn du als Anleger Fondsanteile kaufst, erwirbst du diese zum Anteilwert eventuell zuzüglich eines Ausgabeaufschlags. Der Ausgabeaufschlag wird in Prozent angegeben und liegt meist im Bereich von 1 – 5 % des Anteilswerts. Manche Fonds kannst du ohne oder zu einem reduzierten Ausgabeaufschlag erwerben. Durch die Addition eines Ausgabeaufschlags zum Anteilswert ergibt sich der Ausgabepreis.

Bei manchen Discount-Brokern werden Fonds mit einem reduzierten Ausgabeaufschlag angeboten. Neben dem Ausgabeaufschlag fallen beim Erwerb von Fondsanteilen für den Anleger keine Kosten an. Der Verkauf von Fondsanteilen ist für den Anleger kostenfrei. Der Ausgabeaufschlag dient den Investmentgesellschaften zur Deckung ihrer Verwaltungs- und Vertriebskosten.

In vielen Kurslisten werden für Fonds Ausgabepreis und Rücknahmepreis ausgewiesen. Der Ausgabepreis ist der Betrag, den ein Anleger für einen Fondsanteil bezahlen muss. Der Rücknahmepreis ist der Betrag, den der Anleger beim Verkauf eines Fondsanteils erhält. Der Ausgabeaufschlag wird meistens auf den Nettoinventarwert (NIW), d. h. den Rücknahmepreis berechnet. Bei einigen Gesellschaften bezieht sich der Ausgabeaufschlag jedoch auf den Ausgabepreis.

Berechnungsbeispiel :

  • Ausgabeaufschlag auf den Nettoinventarwert (NIW):
    • NIW + Ausgabeaufschlag = Ausgabepreis
    • 95 EUR + 5% von 95 EUR = 99,75 EUR
  • Ausgabeaufschlag auf den Ausgabepreis:
    • Ausgabepreis – Ausgabeaufschlag = Rücknahmepreis
    • 100 EUR – 5% von 100 EUR = 95 EUR

Bezogen auf 95 EUR ergibt sich ein Ausgabeaufschlag von 5,26%.

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