Macht der Käufer (Inhaber) einer Options-Long-Position von seinem Optionsrecht Gebrauch, so spricht man von Ausübung der Option. Der Verkäufer (Stillhalter) eines Calls muss den zugrundeliegenden Basiswert liefern, beim Put abnehmen.
Macht der Käufer (Inhaber) einer Options-Long-Position von seinem Optionsrecht Gebrauch, so spricht man von Ausübung der Option. Der Verkäufer (Stillhalter) eines Calls muss den zugrundeliegenden Basiswert liefern, beim Put abnehmen.