Börsenaufsicht

Für die Börsenaufsicht ist die jeweilige Landesregierung zuständig. Sie ist für die Gründung und den Bau von neuen oder der Auflösung von bestehenden Börsen zuständig, genehmigt die Börsenordnung und bestellt die amtlichen Kursmakler. Die Landesregierung ernennt auch einen Staatskommissar: Dieser überwacht den Geschäftsverkehr an der Börse und die Einhaltung der Gesetze

Bewerte diesen Artikel
1 Stern2 Sterne3 Stars4 Sterne5 Sterne


Bis jetzt keine Bewertung
Loading...