Europäisches Währungsinstitut (EWI)?

Das EWI ist Wegbereiter der Europäischen Zentralbank gewesen und geht in ihr auf. Nach dem Vertrag von Maastricht über die Europäische Union sollte es als Vorläufer der künftigen Europäischen Zentralbank den Übergang vom bereits bestehenden Europäischen Währungssystem auf die Währungsunion vorbereiten. Das Währungsinstitut sollte bis zum 31. Dezember 1996 ,,in regulatorischer, organisatorischer und logistischer Hinsicht“ den Rahmen festlegen, den das künftige Europäische System der Zentralbanken (ESZB) zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht.

Das Europäische Währungsinstitut…

hatte keine exekutiven Befugnisse, konnte also nicht in die Währungspolitik der einzelnen Mitgliedsländer der EU eingreifen. Es durfte den nationalen Notenbanken noch keine Weisungen erteilen. Es sollte aber die Voraussetzungen für eine Koordination der Geldpolitik der europäischen Staaten schaffen

Das EWI…

sollte überdies die Verwendung der Europäischen Währungseinheit ECU in der Finanz- und Geschäftswelt fördern. Es musste vor Entscheidungen der EU oder einzelner Mitgliedsländer, die für die Geldpolitik von Bedeutung sind, gehört werden. An die Spitze des EWI wurde zunächst der Belgier Alexandre Lamfalussy berufen, der von dem Niederländer Wim Duisenberg abgelöst wurde.

Der Vertrag…

über die Europäische Union und das ihm angefügte Protokoll über die Satzung des EWl definieren Ziele, Aufgaben und Funktionen des Währungsinstituts. Es sollte:

  • die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken fördern und die Koordinierung der nationalen Geldpolitik verbessern
  • die Vorarbeiten leisten, die für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken und die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik sowie für die Schaffung einer einheitlichen Währung in der dritten Stufe erforderlich sind. Dazu gehört zum Beispiel auch die Einrichtung der für die Übergangszeit notwendigen Konvertoren zur Umrechnung der alten und der neuen Währung.

Das EWI war vor allem auch eine Plattform für den Austausch von Meinungen und Informationen über die mit der Einführung der europäischen Währung zusammenhängenden rechtlichen und wirtschaftspolitischen Fragen. Die Durchführung der Geldpolitik blieb aber bis zur Einrichtung einer Europäischen Zentralbank in der ausschließlichen Verantwortung der nationalen Behörden.

Das EWI…

sollte auch die Voraussetzungen für ein handlungsfähiges Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) schaffen. Das bedeutet vor allem:

  • die Entwicklung von Konzepten und Verfahren für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik und die Erarbeitung der operativen Regeln und Vorgehensweisen für das ESZB
  • die Durchführung einer einheitlichen Währungspolitik
  • die Förderung der Effizienz des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
  • soweit erforderlich die Erhebung und Harmonisierung von verlässlichen und zeitnahen Statistiken, um die Verwirklichung der einheitlichen Geldpolitik zu unterstützen
  • die Überwachung der technischen Vorarbeiten für den Druck und die Ausgabe der europäischen Banknoten
  • eine Harmonisierung von Rechnungslegungsregeln und -standards der nationalen Zentralbanken sowie die Entwicklung eines geeigneten Informationssystems für das ESZB.

Das Entscheidungsgremium…

des EWI war der EWI-Rat. Der Rat bestand aus dem Präsidenten des EWI und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Der Präsident des Rates der EU und ein Mitglied der Europäischen Kommission konnten an den Sitzungen teilnehmen – aber ohne Stimmrecht. Der EWI-Rat, dessen Aussprachen vertraulich sind, tritt mindestens zehnmal im Jahr zusammen.

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