Die in dem Grundbuch eingetragenen Rechte unterliegen einer bestimmten Rangordnung. Sind in einer Abteilung mehrere Rechte eingetragen, so wird der Rang nach der Reihenfolge der Eintragung bestimmt. Falls mehrere Rechte in unterschiedlichen Abteilungen eingetragen sind, gilt die Reihenfolge des Eintragungsdatums.
Bei mehreren Rechten in unterschiedlichen Abteilungen unter dem gleichen Datum haben diese Rechte den gleichen Rang. Allerdings kann man eine Rangänderung vertraglich vereinbaren. Darüber hinaus kann eine bestimmte Rangstelle durch einen Rangvorbehalt freigehalten werden.