Minusankündigung

Kurszusatz im vorbörslichen, börslichen oder nachbörslichen Handel, der eine Veränderung des Wertpapierkurses nach unten um mindestens 5 % bei Aktien, Wandelanleihen, Optionsanleihen und Optionsscheinen signalisiert (-), bei Doppelminusankündigung (–) um mindestens 10 %. Gegensatz: Plusankündigung

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