Wertpapier, ausgestellt auf den Namen des Gläubigers. (Namensaktien bei Versicherungs-AG üblich, früher in Deutschland weniger gebräuchlich, inzwischen aber auf dem Vormarsch). Nicht auf den Namen ausgestellte Papiere nennt man Inhaberpapier.
Wertpapier, ausgestellt auf den Namen des Gläubigers. (Namensaktien bei Versicherungs-AG üblich, früher in Deutschland weniger gebräuchlich, inzwischen aber auf dem Vormarsch). Nicht auf den Namen ausgestellte Papiere nennt man Inhaberpapier.