Bei dem sogenannten „Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren“ handelt es sich um eine Sonderausschüttung kombiniert mit einer anschließenden Kapitalerhöhung. Ein Unternehmen, welches hohe Gewinne erzielt, baut das Eigenkapital auf und schüttet es irgendwann in Form einer Sonderausschüttung an seine Aktionäre aus. Anschließend wird das Eigenkapital des Unternehmens erhöht, indem neue Aktien ausgegeben werden. Auf diese Weise holt sich die Gesellschaft das ausgeschüttete Geld wieder zurück. Dabei stimmen die Höhe der erwünschten Kapitalaufstockung mit dem Gesamtbetrag der Sonderzahlung abzüglich der bei Ausschüttung und Wiederanlage anfallenden Steuern überein.
Es gibt zwei Arten des „Schütt-aus-hol-zürück-Verfahrens“:
- „einperiodisches“ Verfahren
- „mehrperiodisches“ Verfahren
Beim „einperiodischen“ Verfahren fallen Ausschüttung und Rückholung in dasselbe Jahr, während beim „mehrperiodischen“ Verfahren die Kapitalerhöhung erst nach einigen Jahren bei fortlaufender Ausschüttung erfolgt.
Der Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass die Gewinne den Aktionären zugute kommen, ohne dass der Gesellschaft auf lange Sicht Liquidität entzogen wird. Durch die Ankündigung einer Sonderausschüttung erhöht sich außerdem kurzfristig die Attraktivität der Aktien des Unternehmens.