Ist eine Minderheit von mindestens 25 % des auf der Hauptversammlung einer AG vertretenen Grundkapitals. Gegen diese qualifizierende Minderheit sind Satzungsänderungen nicht möglich. Besitzt ein Aktionär eine Minderheitsbeteiligung in mindestens dieser Höhe an einem Unternehmen, so kann er bereits wichtige Unternehmensbeschlüsse, z. B. die Änderung von Satzungsbestimmungen des Unternehmens, Kapitalerhöhungen oder Fusionen verhindern.