Bezugsangebot

Im Zuge der Ausgabe neuer Aktien wird dem Altaktionär ein Angebot zum Erwerb dieser Aktien unter festgelegten Bedingungen unterbreitet. Der Bankkunde erhält von seiner Depotbank automatisch eine Aufforderung, sich entweder bis zu einer festgelegten Frist (Bezugsfrist) für den Bezug der jungen Aktien zu entscheiden oder das Bezugsrecht an der Börse zum Verkauf zu stellen. Geht der Bank bis zu diesem Termin keine Weisung ihres Kunden zu, wird sie die Bezugsrechte am letzten Handelstag verkaufen.

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