Bei Optionen oder Optionsscheinen bezeichnet man denjenigen Kurs des Basiswertes als Break-Even-Kurs, ab dem unter Berücksichtigung der gezahlten Optionsprämie eine verlustfreie Ausübung des Optionsrechts möglich ist.
Bei Optionen oder Optionsscheinen bezeichnet man denjenigen Kurs des Basiswertes als Break-Even-Kurs, ab dem unter Berücksichtigung der gezahlten Optionsprämie eine verlustfreie Ausübung des Optionsrechts möglich ist.