Europäische Währungsunion (EWU)

Laut Maastrichter Vertrag vom Dezember 1991 soll die EWU in drei Stufen nach einem festen Zeitplan realisiert werden: Die erste Stufe der EWU begann bereits am 1. Juli 1990 und umfasste im wesentlichen die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und eine engere Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik der Mitgliedsländer.

Ab dem 1. Januar 1994 lief die zweite Stufe, die als Vorbereitungsphase für die spätere Währungsunion dient. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählte die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der künftigen Europäischen Zentralbank (EZB). Seit Beginn der zweiten Stufe galt eine vertiefte Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsländer.

In der dritten Stufe, wurde die Währungsunion vollendet. Mit dem Eintritt in die dritte Stufe erfolgte die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der teilnehmenden Länder. Die Kompetenz für die Geldpolitik ging auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) über, das sich aus der EZB und den nationalen Notenbanken zusammensetzt.

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