Die Nettodividende ist der tatsächlich pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen, ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende.