Nettodividende

Die Nettodividende ist der tatsächlich pro Anteil gutgeschriebene Dividendenbetrag, also abzüglich der einbehaltenen 25%igen Körperschaftssteuer bei Einkommenssteuerpflichtigen, ohne Abzug bei jenen, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen können. Gegensatz: Bruttodividende.

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