Bei Ausübung des Optionsrechts werden dem Optionsscheininhaber die zugrundeliegenden Wertpapiere im festgelegten Verhältnis übertragen (im Gegensatz zum Barausgleich).
Bei Ausübung des Optionsrechts werden dem Optionsscheininhaber die zugrundeliegenden Wertpapiere im festgelegten Verhältnis übertragen (im Gegensatz zum Barausgleich).