Mit dem Begriff „Quellensteuer“ werden alle Steuern bezeichnet, die direkt an der „Quelle“ erhoben werden, also dort, wo sie entstehen. Die bekannteste Quellensteuer ist die Einkommensteuer. Hierbei ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Steuer direkt an das Finanzamt abzuführen. Die für Anleger wichtigste Quellensteuer ist die Kapitalertragsteuer, die auf Dividenden und Zinsen erhoben wird und direkt von den Banken an das Finanzamt fließt. Da bei dieser Steuer Freibeträge gelten, kann der Anleger den Banken Freistellungsaufträge bis zur Höhe des Freibetrags erteilen.