Je nach Art des Basiswertes lassen sich Optionsscheine in verschiedene Klassen einteilen:
Inhaltsverzeichnis
Aktien-Optionsscheine
Aktien-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Aktien bzw. (bei vereinbartem Cash Settlement) zum Erhalt einer Ausgleichszahlung in bar bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Aktienkurses. Entscheidend für den Kurs des Optionsscheins ist in erster Linie der Verlauf des Aktienkurses. Mit Calls (Puts) profitiert man also von steigenden (fallenden) Aktienkursen des jeweiligen Wertes.
Erwähnt werden sollte hier noch eine spezielle Form, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut: Basket-Optionsscheine berechtigen zum Bezug fest definierter „Körbe“ von Basiswerten, also einer fest vorgegebenen Zusammensetzung von Aktien, z. B. eines Baskets mit Werten aus der Automobil- oder Biotechnologiebranche.
Währungs-Optionsscheine
Sie verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) eines bestimmten Betrages einer Währung. Auch hier ist mittlerweile in vielen Fällen ein Barausgleich vorgesehen. Mit einem Call profitiert man von einem steigenden, mit einem Put von einem fallenden Wechselkurs. Die meisten Scheine in Deutschland existieren auf die Wechselkurse des Euro zum US-Dollar, US-Dollar zum Yen, Euro zum Yen und Euro zum britischen Pfund.
Rohstoff-Optionsscheine
Aufgrund der komplizierten Abwicklung ist hier fast immer ein Barausgleich vorgesehen. Die wichtigsten Scheine, die hier existieren, sind die auf Gold und Silber. Mit einem Call (Put) profitiert man von steigenden (fallenden) Rohstoffpreisen.
Index-Optionsscheine
Als Basiswert dienen hier Aktienindizes. Da die Lieferung eines Index nicht möglich ist, ist hier stets ein Barausgleich vorgesehen. Ein Call (Put) gewinnt bei einem steigenden (fallenden) Index an Wert.
Zins-Optionsscheine
Sie verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder Verkauf (Put) von Anleihen – in Deutschland in der Regel Bundesanleihen. Jedoch kann auch hier ein Barausgleich anstelle der Abnahme bzw. Lieferung von Anleihen vorgesehen sein. Zu den Zins-Optionsscheinen sollte man folgendes beachten: Häufig schon haben in diesem Bereich Anleger schlicht aufgrund eines Irrtums Geld verloren, denn als Inhaber eines Zins-Calls profitiert man von fallenden Zinsen, der Put-Inhaber dagegen von steigenden Zinsen. Fallende Marktzinsen bedeuten steigende Kurse der Anleihen, die ja Basiswert der Scheine sind. Die Bezeichnung „Zins-Optionsscheine“ ist also etwas irreführend, sie müssten eigentlich besser „Anleihen-Optionsscheine“ heißen…