Kaufoption

Eine Kaufoption (Call) verbrieft das Recht, einen bestimmten Bezugswert (z. B. eine Aktie, eine Unze Feingold o.ä.) innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu einem vereinbarten Preis, dem sogenannten Basispreis von dem Emittenten der Kaufoption zu erwerben. Der Kontrahent dieses Vertrages wird Stillhalter genannt, weil er bis zum Ablauf des Zeitraums für die Ausübung der Option, dem Verfalltermin, den Bezugswert jederzeit liefern können muss. Er darf also etwa in seinem Depot befindliche, veroptionierte Wertpapiere nicht veräußern. Dafür erhält der Stillhalter vom Käufer der Kaufoption die Optionsprämie, die zumeist über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt liegt.

Der Käufer einer Kaufoption rechnet mit steigenden Kursen und profitiert daran überproportional. Er verkauft dann entweder seine im Wert gestiegene Option an einen Dritten oder übt sie bis zum Verfalltermin aus, da er dann zum günstigen Basispreis kaufen kann, obwohl die zugrunde liegenden Werte inzwischen im Wert höher liegen. Die Differenz zwischen diesen Preisen stellt den Wert seiner Optionen dar. Der Verkäufer rechnet dagegen mit eher gleichbleibenden oder fallenden Kursen und hat in diesem Fall die Prämie ohne Gegenleistung kassiert.

Das Risiko des Käufers einer solchen Option ist auf seinen Einsatz, die Prämie, begrenzt. Das Risiko des Verkäufers ist theoretisch unbegrenzt, da er die Aktien zum vereinbarten Basispreis liefern können muss. Gegensatz: Verkaufsoption.

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