Auch Kursfeststellung, Feststellung der Kurse für alle an der Börse zugelassenen Wertpapiere. Bei amtlich notierten Wertpapieren erfolgt diese Feststellung durch Kursmakler. Den Ablauf regelt die Börsenordnung. Das Geschäft wird zu dem Kurs abgeschlossen, bei dem die meisten Aufträge (Käufe und Verkäufe) ausgeführt werden können (Meistausführungsprinzip). Der Kurs für Wertpapiere kann börsentäglich einmal (Einheitskurs) oder mehrmals täglich fortlaufend notiert werden (Variable Notierung).