Ein Kontrakt ist die kleinste handelbare Einheit im Rahmen des Handels mit Optionen.
Symmetrische Kontrakte
Symmetrische Kontrakte sind Geschäfte mit Produkten, bei denen Rechte und Pflichten zwischen den Handelspartnern spiegelbildlich verteilt sind.
Beispiel Termingeschäft: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen zu einem im vorhinein festgelegten Termin in einen Kaufvertrag eintreten, aus dem sich für beide Seiten Rechte und Pflichten ergeben (wer zukünftig aus diesem Kaufvertrag Gewinne erwirtschaftet bzw. Verluste erleidet, ist dabei im Abschlusszeitpunkt gleich verteilt). Symmetrisch sind daher alle Termin- und Kassageschäfte.
Asymmetrische Kontrakte
Asymmetrische Kontrakte sind Optionsgeschäfte, bei denen Rechte und Pflichten nicht spiegelbildlich verteilt sind. Vielmehr hat stets eine Partei als Erwerber das Recht zur Ausübung einer Option. Dagegen hat die jeweils andere Partei als Stillhalter die absolute Pflicht, zum Zeitpunkt der Ausübung durch den Erwerber (Inhaber des Rechts) den Optionsgegenstand zum festgelegten Preis (Strike) zu liefern (Call) oder abzunehmen (Put).